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   VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10018   

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https://dejure.org/2008,21389
VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10018 (https://dejure.org/2008,21389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2008 - 7 CE 08.10018 (https://dejure.org/2008,21389)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 7 CE 08.10018 (https://dejure.org/2008,21389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; Abbau eines personellen Überhangs; Ausrichtung des Klinikums an ökonomischen Erfordernissen; Notwendigkeit einer Abwägung mit Ausbildungsbelangen; Entscheidungszuständigkeit des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München für das WS 2007/2008; Abwägung der Belange der Studienberwerber gegen die für Einsparungen von Studienplätzen sprechenden Gründe unter Berücksichtigung des ...

  • Judicialis

    VwGO § 146; ; BayUniKlinG Art. 2 Abs. 1; ; BayUniKlinG Art. 10 Abs. 1; ; BayUniKlinG Art. 13 Abs. 4; ; BayHSchG Art. 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen und die damit zusammenhängenden Immatrikulations- und Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren): Zahnmedizin LMU (Wintersemester 2007/2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung; Abbau eines personellen Überhangs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 7 CE 06.10020
    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10018
    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8.2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VGH Bayern, 14.12.2006 - 7 CE 06.10419
    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10018
    Die aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Verpflichtung des Staates zur Schaffung und Aufrechterhaltung von Studienplätzen gebietet es vielmehr weiterhin, bei durch Sparmaßnahmen bedingten Stellenstreichungen in Studiengängen mit absolutem Numerus clausus die Belange der Studienbewerber gegen die für die Einsparung sprechenden Gründe abzuwägen und dabei das grundrechtlich geschützte Interesse auf Zugang zum Hochschulstudium nicht in einer Weise zu gewichten, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studierenden und Studienbewerbern zum Nachteil der letzteren verfehlt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, NVwZ-RR 1990 S. 349, 350; BayVGH vom 14.12.2006 Az. 7 CE 06.10419 u.a.).
  • VGH Bayern, 14.12.2006 - 7 CE 06.10414
    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2008 - 7 CE 08.10018
    Anders als in der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 14. Dezember 2006 (Az. 7 CE 06.10414), bei der über die kapazitätsvermindernde Stellenverlagerung allein der Vorstand des - damals noch nicht rechtlich verselbständigten - Klinikums nach Art. 52g Abs. 2 Nr. 3 Hs. 2 BayHSchG a.F. zu entscheiden hatte (vgl. BayVGH vom 8.8.2006 Az. 7 CE 06.10020 u.a.), gelten für solche Maßnahmen heute die zum Teil abweichenden Zuständigkeitsvorschriften des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes.
  • VG Ansbach, 04.07.2012 - AN 4 K 10.02591

    Organstreitigkeit eines Mitglieds der Klinikumskonferenz; kein Recht auf Aufnahme

    Ein solches Recht wäre weiter nicht vereinbar mit dem durch das Gesetz verfolgten Ziel, dem Bedürfnis nach erhöhter Wirtschaftlichkeit und flexiblem und zeitnahen Handeln der Universitätsklinika Rechnung zu tragen (LT-Drs. a.a.O. S. 9), das etwa in Art. 2 Abs. 1 Satz 3, 3 Abs. 2 Satz 1 und Art. 5 Abs. 1 BayUniKlinG zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH Beschluss vom 15.7.2008 7 CE 08.10018).
  • VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10596

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); kapazitätsmindernde Stellenverlagerung;

    a) Allerdings reichen die Einwände, die in der am Montag, dem 14. Juli 2008, beim Verwaltungsgerichtshof fristwahrend (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) eingegangenen Beschwerdebegründung gegen die formelle Rechtmäßigkeit gegen Verlagerung der genannten Stellen aus der Zahnmedizin in die Humanmedizin, Lehreinheit Klinisch-praktische Medizin, erhoben wurden, für sich allein noch nicht aus, um die Rechtswidrigkeit der genannten Maßnahme darzutun (vgl. bereits BayVGH vom 15.7.2008 Az. 7 CE 08.10018 u.a.).
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